Der Landesverband des Kfz-Gewerbes Berlin-Brandenburg e.V. informiert

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Gemeinsame Bundesausschuss hat trotz der bundesweit deutlich gesunkenen Corona-Inzidenzen bis zum 30.09.2021 die Möglichkeit der telefonischen Anamnese bei leichten Atemwegserkrankungen verlängert. Ärzte dürfen die Arbeitsunfähigkeit in diesen Fällen nun bis zum vorgenannten Enddatum ohne persönlichen physischen Kontakt bescheinigen. Ursprünglich sollte diese Regelung zum 30.06.2021 enden.

Mit dieser Sonderregelung können Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, auch weiterhin telefonisch bis zu 7 Tage krankgeschrieben werden und für weitere 7 Kalendertage eine Folgebescheinigung erhalten. Voraussetzung dafür ist aber, dass sich Ärztinnen und Ärzte durch eine eingehende telefonische Befragung persönlich vom gesundheitlichen Zustand der Versicherten überzeugen.

Die Pressemitteilung G-BA (inkl. einer ausführlicheren Begründung) finden Sie unter: https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/961/

Mit freundlichen Grüßen

Viviane v. Aretin
Geschäftsführerin