Der Landesverband informiert
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach Zustimmung des Bundesrates am 06.10.2021 und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 19.10.2021 tritt die geänderte Bußgeldkatalog-Verordnung am 09.11.2021 in Kraft.
Es wird dringend empfohlen die erhöhten Bußgelder zu beachten. Aufgrund der damit oftmals verbundenen „Punkte“, die schlimmstenfalls zu Fahrverboten für Fahrzeuglenker führen können, ist darüber hinaus noch stärker als bisher insbesondere auf die Einhaltung der Vorschriften zur Abstellung von Fahrzeugen zu achten.
Auswahl aus den Neuregelungen
a. Tempoverstöße werden mit höheren Bußen bedacht:
- Bei Überschreitungen der zulässigen Geschwindigkeit ab 16 km/h bis zu 20 km/h verdoppelt sich die Höhe der Bußgelder: Innerorts von 35 € auf 70 € und außerorts von 30 € auf 60 €.
- Wie bisher droht ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h ein „Punkt“. Deutlich härter bestraft werden erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen: Bei Überschreitungen um mehr als 40 km/h innerorts drohen anstelle eines Bußgeldes in Höhe von 200 € und einem Punkt nun 400 € sowie zwei Punkte.
- Im Gegensatz zum Ursprungsentwurf wird ein Fahrverbot jedoch nicht schon bei einer Überschreitung von 21 km/h innerorts vorgesehen. Es gilt weiterhin die Grenze von 31 km/h (innerorts) und 41 km/h (außerorts). Wiederholungstäter, die innerhalb eines Jahres ein zweites Mal mit mehr als 26 km/h zu viel erwischt werden, müssen sogar mit einem Fahrverbot rechnen.
b. Rettungsgasse: Unerlaubtes Durchfahren einer Rettungsgasse wird als neuer Tatbestand aufgenommen.
c. Rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t müssen innerorts Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7, max. 11 km/h) einhalten. Verstöße hiergegen können mit einem Bußgeld in Höhe von 70 € und einem Punkt sanktioniert werden.
d. Gefährdung von Fußgängern beim Abbiegen wird statt mit 70 € mit 140 € und einem Punkt geahndet.
e. Höhere Bußgelder für Falschparker:
- Wer sein Fahrzeug im Halte- oder Parkverbot abstellt, zahlt in Zukunft mindestens 25 € statt aktuell 15 €. Bei einem Abstellvorgang, der länger als eine Stunde dauert und mit Behinderung verbunden ist, sind es künftig 50 € statt 35 €.
- Wer in zweiter Reihe parkt, zahlt zukünftig 55 €. Wird eine Behinderung festgestellt, steigt die Strafe auf 80 € (mit einem Punkt). Bei Gefährdung (sowie einer Behinderung mit einer Dauer länger als 15 Minuten) werden 90 € fällig und ein Punkt eingetragen.
- Die Sanktion für verbotswidriges Parken auf Geh- und Radwegen sowie das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen steigen ebenfalls auf 55 €. Bei Behinderung (oder einer Dauer von mehr als 1 Stunde) werden 70 € plus ein Punkt fällig.
Diese Auflistung ist nur ein kleiner Auszug aus den Regelungen, die sich je nach Ort und Dauer des Falschparkens sowie festgestellter Behinderung oder Gefährdung weiter differenzieren.
Eine gute Übersicht über die neuen Regelungen bietet der ADAC und die Seite des BMVI zum neuen Bußgeldkatalog.
Mit freundlichen Grüßen
Viviane v. Aretin
Geschäftsführerin