Der Landesverband des Kfz-Gewerbes Berlin-Brandenburg e.V. informiert:
Sehr geehrte Damen und Herren,
medial relativ geräuschlos wurde am 7. November 2020 der Rundfunkstaatsvertrag (RStV) vom Medienstaatsvertrag (MStV) abgelöst. Einer der Gründe für diese Ablösung war die bislang nur unzureichend gesetzlich geregelte Verantwortlichkeit von Medien wie etwa Online-Streamingdiensten. Während in § 55 RStV nur die Kennzeichnung des Anbieters von Telemedien geregelt war, ist nun in § 18 Abs. 2 MStV generell geregelt, dass alle Webseiten und Medien, die redaktionelle-journalistische Inhalte anbieten, einen inhaltlich Verantwortlichen im Impressum angeben müssen.
Wie vorstehend erläutert ist diese Pflicht nicht wirklich neu. Nur müssen Websitebetreiber, die redaktionell-journalistische Inhalte anbieten, bei der Rechtsgrundlage für den inhaltlich Verantwortlichen im Impressum nicht mehr den § 55 Abs. 2 RStV nennen. Stattdessen ist dort nun der § 18 Abs. 2 MStV zu nennen.
Wichtig ist an dieser Stelle aber nochmals die Feststellung, dass von der Änderung nur solche Besitzer von Websites betroffen sind, die regelmäßig meinungsbildende Informationen bereitstellen. Gleiches gilt für Blogs oder andere meinungsbildende Telemedien, wie zum Beispiel Facebook etc. Von der Änderung nicht betroffen sind dagegen Betreiber von „normalen“ Websites oder von Onlineshops, die lediglich ihre Produkte anbieten. Oder verkürzt dargestellt: Wer bisher im Impressum auf § 55 Abs. 2 RStV verwiesen hatte, sollte diese Angabe unbedingt schnellstens auf „Verantwortlich i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV“ abändern.
Ein Verstoß gegen die grundsätzliche Verpflichtung zur Nennung des Anbieters der Website nach § 18 Abs. 1 MStV kann von der zuständigen Landesmedienanstalt mit einem Bußgeld geahndet werden. Bei einem Verstoß gegen die Pflicht zur Angabe eines inhaltlich Verantwortlichen nach § 18 Abs. 2 MStV droht dagegen kein Bußgeld. Allerdings kann dies von interessierter Seite als Anlass für eine kostenpflichtige Abmahnung genutzt werden – auch wenn nur die Rechtsgrundlage für den Verantwortlichen falsch angegeben wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Viviane v. Aretin
Geschäftsführerin