Der Landesverband informiert

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf dem „Autogipfel“ im November 2020 wurde die Verlängerung der Innovationsprämie bis zum 31.12.2025 beschlossen. Dies wurde damals durch entsprechende Presseberichte kommuniziert. Zur Wirksamkeit dieses Beschlusses muss jedoch die aktuelle BAFA Richtlinie angepasst werden, welche die Innovationsprämie als doppelten Bundesanteil über den 31.12.2021 fortschreibt. Diese Anpassung ist bis heute nicht passiert.

Nach Informationen des ZDK hängt die neue Förderrichtlinie seit September in der Ressortabstimmung fest.

Der kürzlich veröffentlichte Koalitionsvertrag beschreibt nun die Pläne für das Förderprogramm und geht dabei auf die Lieferverzögerungen in der Automobilbranche ein, auf dessen Konsequenzen für die Händler der ZDK in einem Schreiben im Oktober hingewiesen hat.

Die Pläne der Ampelkoalition im Wortlaut (vgl. S. 162, Z. 5502-5510):

Insbesondere aufgrund bestehender Auslieferungsschwierigkeiten der Hersteller bei bereits bestellten Plug-In-Hybrid-Fahrzeugen werden wir die Innovationsprämie zur Unterstützung der Anschaffung elektrischer PKW unverändert nach der bisherigen Regelung bis zum 31. Dezember 2022 fortführen. Wir wollen die Förderung für elektrische Fahrzeuge und Plug-In-Hybride degressiv und grundsätzlich so reformieren, dass sie ab 1. Januar 2023 nur für KFZ ausgegeben wird, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben, der nur über einen elektrischen Fahranteil und eine elektrische Mindestreichweite definiert wird. Die elektrische Mindestreichweite der Fahrzeuge muss bereits ab dem 1. August 2023 80 Kilometer betragen. Über das Ende des Jahres 2025 hinaus ist die Innovationsprämie nicht mehr erforderlich.

Die praktische Umsetzung muss dennoch durch die Veröffentlichung einer entsprechenden neuen Förderrichtlinie im Bundesanzeiger geschehen. Sollte dies nicht bis zum 31.12.2021 erfolgen, würde dies bedeuten, dass die Innovationsprämie zum 31.12.2021 zunächst endet. Da die neue Förderrichtlinie nach einer Einigung der beteiligten Ressorts noch durch die EU-Kommission ratifiziert werden müsste, könnte die Verlängerung  vermutlich auch rückwirkend im Laufe des nächsten Jahres erfolgen. Über weitere Entwicklungen werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

Mit freundlichen Grüßen

Viviane v. Aretin
Geschäftsführerin