1. Ordnung, Sauberkeit, Sicherheit

Um einen reibungslosen Ablauf des Lehr- und Lernbetriebes zu gewährleisten, ist in allen Lehr- und Werkstatträumen auf Ruhe, Ordnung und Sauberkeit sowie gegenseitige Rücksichtnahme zu achten. Dabei ist den Anordnungen der Lehrkräfte und der Hausverwaltung unbedingt Folge zu leisten. Die Lehrkräfte achten auf den ordnungsgemäßen Zustand beim Verlassen der genutzten Räume.

Waschräume, Toiletten und Flure sind sauber zu halten. Alle Einrichtungsgegenstände, Lehr- und Lernmittel sind pfleglich zu behandeln.

Die Natur zu schützen und zu erhalten ist oberstes Gebot. Beim Aufenthalt im Freigelände ist auf unbedingte Sauberkeit und Erhaltung von Pflanzen und Natur zu achten. Im Gelände sind die offiziellen Wege zu nutzen. Ballspielen ist untersagt!

Bei schuldhaft verursachten Schäden (fahrlässig oder vorsätzlich) ist der Verursacher zum Schadensersatz verpflichtet.

Das Rauchen ist nur an den dafür bezeichneten Raucherinseln, unter Beachtung der gültigen Nichtraucherschutzgesetze, erlaubt.

Der Genuss von alkoholischen Getränken und anderer Rauschmittel aller Art auf dem Gelände der Bildungseinrichtung ist untersagt.

Die Benutzung aller privaten elektrischen/elektronischen sowie fototechnischen Geräte ist nicht gestattet.

Das Mitführen von Waffen jeglicher Art ist verboten.

Fundsachen sind bei der Hausverwaltung abzugeben.

2. Lehrbetrieb

Alle Lehrgangsteilnehmer haben zum Lehr- und Lernbetrieb pünktlich zu erscheinen und die Ausbildung in vollem Umfang wahrzunehmen. Fehlzeiten sind unverzüglich zu erklären, d. h., am ersten Fehltag muss Frau Bittner bis 08.30 Uhr telefonisch in Berlin unter 030 25905130 oder in Bernau bei Frau Frontzek unter 03338 706010 über den Grund des Fehlens unterrichtet sein. Eine Kopie der Krankschrift ist umgehend vorzulegen bzw. zuzusenden. Bei vorzeitigem Verlassen während der Ausbildungszeit ist die Erlaubnis der Lehrkraft einzuholen.

Das Essen und Trinken in den Lehrräumen ist nicht erlaubt. Das Geschirr hat in der Kantine zu verbleiben.

Die Pausenzeiten sind entsprechend den festgelegten Vorgaben konsequent einzuhalten. In diesen Zeiten ist das Verlassen des Ausbildungsgeländes nicht erwünscht. Das Pausieren in den Unterrichtsräumen, im Sanitärbereich und in den Gängen ist untersagt.

Nach Verlassen der Bildungsstätte durch die Lehrgangsteilnehmer entfällt jeglicher Versicherungsschutz.

Geld und andere Wertsachen sind nicht in den Umkleideräumen aufzubewahren. Eine Haftung für persönliche Gegenstände wird ausgeschlossen.

Die Lehrgangsleiter haben sich beim Verlassen des Lehrraumes davon zu überzeugen, dass alle Versorgungsleitungen wie Gas, Wasser, Pressluft, Absperrhähne und Haupthähne geschlossen sind, das Licht gelöscht ist, alle Fenster und Rolltore geschlossen sind und alle Maschinen und Geräte ausgeschaltet sind. Das Gleiche gilt für die Umkleide, Toiletten- und Waschräume. Die Müllbehälter sind täglich durch die Lehrgangsteilnehmer zu entleeren.

3. Bedienungsverhalten an Maschinen und Geräten

Alle Maschinen und Geräte sind sorgsam zu behandeln. Sie sind nur auf Anordnung der Lehrkraft in Betrieb zu setzen. Nach Beendigung der Arbeiten sind die Werkstätten, Maschinen und Anlagen zu reinigen. Reparaturen dürfen nicht eigenmächtig durchgeführt werden. Anordnungen, die der Unfallverhütung dienen, sind unbedingt von den Lehrgangsteilnehmern zu befolgen.

Schäden und Mängel an den Anlagen und Einrichtungsgegenständen der Bildungsstätte sind unverzüglich der aufsichtsführenden Lehrkraft zu melden.

Ausgegebene Werkzeuge und Geräte sind zu quittieren und am Ende der Unterweisung im vollständigen und ordnungsgemäßen Zustand zurück zu geben. Verlorene Gegenstände sind zu ersetzen.

Beleuchtungs-, Heizungs- und Belüftungsanlagen sowie die Rolltore und Fenster sind nur durch die Lehrkraft oder Beauftragte zu bedienen.

4. Verhalten bei Unfällen / Bränden

Polizei (0/110) und/oder Feuerwehr (0/112) erreichen Sie über die in den Unterrichtsräumen befindlichen Telefonapparate.

Bei Arbeitsunfällen ist sofort die aufsichtsführende Lehrkraft oder die Hausverwaltung zu verständigen. Die Lehrkraft entscheidet über die Einleitung weiterer Maßnahmen (Verständigen des Arztes, Lagerung des Verunfallten u. a. m.)

Bei Havarien und Bränden ist umgehend die Lehrkraft oder Hausverwaltung zu verständigen. Bei Feueralarm ist auf dem kürzesten Weg das Gebäude zu verlassen und der ausgewiesene Sammelpunkt aufzusuchen.

5. Parkordnung

Auf dem gesamten Ausbildungsgelände ist die Fahrgeschwindigkeit auf 10 km/h zu beschränken.

Reparaturen und Wartungsarbeiten aller Art sind untersagt.

Kraftfahrzeuge aller Art dürfen nur an den dafür vorgesehenen Parkplätzen abgestellt werden.

Eine Haftung für beschädigte Fahrzeuge wird nicht übernommen.

Bei Aufenthalt in parkenden PKW sind Musikanlagen in der Lautstärke einzustellen, dass eine Belästigung Anderer ausgeschlossen ist.

6. Sonstiges

Vor Beginn eines Lehrgangs ist den Lehrgangsteilnehmern diese Ordnung zu erläutern. Die Belehrung ist durch Unterschrift des Lehrgangsteilnehmers zu bestätigen.

7. Zuwiderhandlungen / Ausschluss

Zuwiderhandlungen gegen die Haus- und Werkstattordnung können mit dem Ausschluss vom Lehrgang geahndet werden.

Die Verwarnung oder Androhung des Ausschlusses und der Ausschluss werden von der Lehrkraft ausgesprochen.

Der Ausschluss muss von der Schulleitung bestätigt werden. Die Beteiligten sind hierbei zu hören.

Bis zur Entscheidung der Schulleitung darf der Lehrgangsteilnehmer den Kurs nicht besuchen.

Innung des Kraftfahrzeuggewerbes Berlin
Fachschule für Kfz-Technik

Dieter Rau
Schulleiter