Gesellenprüfungen

Die Gesellenprüfungen werden als gestreckte Gesellenprüfungen durchgeführt und unterteilen sich in die Gesellenprüfung Teil I, auch als GP I bezeichnet, welche zu 35 % in das Gesamtergebnis einfließt und in die Gesellenprüfung Teil II – GP II, welche zu 65 % in das Gesamtergebnis mit einfließt.

Gesellenprüfung Teil I und II

Die GP I findet zum Ende des zweiten Lehrjahres und die GP II findet zum Ende der Ausbildung statt. Die Betriebe werden rechtzeitig von der Prüfungsabteilung der Kfz-Innung angeschrieben und über die anstehende Prüfung informiert.

Das für die Gesellenprüfung erforderliche Anmeldeformular liegt dem Schreiben an die Betriebe bei. Bei Antragstellung müssen die erforderlichen Unterlagen termingerecht bei der Prüfungsabteilung der Kfz-Innung vorliegen. Die Frist für den Abgabetermin der Gesellenprüfungsanträge, nebst Unterlagen wird den Betrieben im Mitteilungsschreiben bekannt gegeben.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Zulassung zur Gesellenprüfung
  • alle Halbjahreszeugnisse der Berufsschule in Kopie
  • Berichtshefte – nur auf Verlangen des Prüfungsausschusses

Zulassungsvoraussetzung

Nach Einreichung des Antrages zur GP I und GP II werden von der Prüfungsabteilung die Fehlzeiten geprüft. Sofern die Fehlzeiten 20 % der Ausbildungszeit übersteigen, führt dies womöglich zu einem Prüfungsausschluss. 

Weitere Zulassungsvoraussetzungen für die Gesellenprüfungen Teil I und II sind:

Gesellenprüfung Teil I

  • die erforderliche Ausbildungszeit wurde absolviert
  • die Berichtshefte (Ausbildungsnachweise) wurden ordnungsgemäß geführt
  • das Berufsausbildungsverhältnis ist in die Lehrlingsrolle eingetragen

Gesellenprüfung Teil II

  • die erforderliche Ausbildungszeit wurde absolviert
  • die Teilnahme an der GP I ist erfolgt
  • die Berichtshefte (Ausbildungsnachweise) wurden ordnungsgemäß geführt
  • das Berufsausbildungsverhältnis ist in die Lehrlingsrolle eingetragen

Prüfungstermine

Gesellenprüfung Teil I

Die Prüfungen finden in der Regel im April/Mai und im Oktober/November statt. 

Gesellenprüfung Teil II

Die Prüfungen finden in der Regel im Januar/Februar und im Juni/Juli/August statt. Hiervon abhängig ist die Zeit der Sommerferien. 

Die konkreten Prüfungstermine werden dem Ausbildungsbetrieb von der Prüfungsabteilung im Einladungsschreiben mitgeteilt.

Rücktritt/Nichtteilnahme

Nach erfolgter Anmeldung kann der Rücktritt vor Beginn der Prüfung schriftlich erklärt werden. Wichtig hierbei ist, dass die Prüfung hier als nicht abgelegt gewertet wird. 

Wird der Rücktritt nach Beginn der Prüfung erklärt oder wird an der Prüfung nicht teilgenommen, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, wird die Prüfung mit 0 Punkten gewertet und fließt in das Gesamtergebnis mit ein. 

Ein wichtiger Grund zur Nichtteilnahme ist unverzüglich der Prüfungsabteilung der Kfz-Innung mitzuteilen und mit entsprechenden Belegen nachzuweisen. Im Krankheitsfall ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes zwingend erforderlich.

Zulassung in besonderen Fällen

Vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung

Es besteht die Möglichkeit, die Ausbildung zu verkürzen und vorzeitig die Gesellenprüfung abzulegen. 

Erforderliche Unterlagen:

  • Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung
  • alle Halbjahreszeugnisse der Berufsschule in Kopie
  • Berichtshefte – nur auf Verlangen des Prüfungsausschusses

Verkürzung um ein halbes Jahr

  • der Ausbildungsbetrieb bescheinigt mindestens eine gute Leistung
  • der Notendurchschnitt in den prüfungsrelevanten Fächern der Berufsschule  besser als 2,49 beträgt

Verkürzung um ein Jahr

  • der Ausbildungsbetrieb bescheinigt mindestens eine gute Leistung
  • der Notendurchschnitt in den prüfungsrelevanten Fächern der Berufsschule besser als 1,49 beträgt

Die Anmeldefristen bei der vorzeitigen Gesellenprüfung sind wie folgt

  • Gesellenprüfung im Winter: 30.09. im Vorjahr der Prüfung
  • Gesellenprüfung im Sommer: 28.02. des gleichen Jahres in der die Prüfung stattfindet

Antrag auf vorzeitige Zulassung

Zulassung zur Gesellenprüfung ohne Berufsausbildung – Prüfung von Externen

Es gibt die Möglichkeit auch ohne eine Berufsausbildung die Gesellenprüfung abzulegen. Die Voraussetzung hierfür ist:  

  • Nachweis über die Arbeit im Beruf von mindestens des 1,5 fachen der regulären Ausbildungszeit (3 ½ Jahre)

Antrag auf Zulassung ohne Berufsausbildung

Besondere Verhältnisse eingeschränkter/behinderter Menschen

Bei der Durchführung der Prüfung werden die besonderen Verhältnisse eingeschränkter/behinderter Menschen berücksichtigt. Dies gilt insbesondere für die Dauer der Prüfung, die Zulassung von Hilfsmitteln und die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen Dritter wie Gebärdensprachdolmetscher für hörbehinderter Menschen. Die Art der Einschränkung/Behinderung muss mit dem Antrag auf Zulassung zur jeweiligen Prüfung mit Nachweisen begründet werden. 

Wiederholung der GP I und II und
Vertragsverlängerung

Sollte die GP I oder die GP II nicht bestanden werden, so besteht die Möglichkeit, dass die Prüfungen wiederholt werden können. Eine nicht bestandene Gesellenprüfung kann zweimal wiederholt werden. 

Hierbei sollte beachtet werden, dass auch der Vertrag mit dem Ausbildungsbetrieb verlängert werden sollte. Infos und Formulare zur Vertragsverlängerung finden Sie unter folgendem Link: 

https://www.hwk-berlin.de/ausbildung/ausbildungsvertrag/

Fördermöglichkeiten

Wussten Sie schon, dass Sie die Möglichkeit auf ein Weiterbildungsstipendium über die Handwerkskammer Berlin zusammen mit dem Land Berlin haben? 

Infos und Formulare zur Begabtenförderung finden Sie unter folgendem Link: 

https://www.hwk-berlin.de/weiterbildung/foerdermoeglichkeiten/

Ausbildungsverordnung


Angaben unter Vorbehalt

Gebührenordnung

Kfz-Mechatroniker Herbst 2022

Gebühren für Mitglieder
für Nichtmitglieder
Prüfungsgebühr Teil I (der gestreckten Gesellenprüfung) 228,38 € 392,37 €
Prüfungsgebühr Teil II (der gestreckten Gesellenprüfung) 342,94 € 648,40 €
Gesellenprüfung Teil II / Wiederholer je Prüfungsteil 172,71 € 315,86 €
Bescheinigung / Duplikat Prüfungszeugnis 34,56 € 34,56 €
gegebenenfalls mündliche Ergänzungsprüfung 91,96 € 113,33 €

Kfz-Servicehelfer

Gebühren für Mitglieder
für Nichtmitglieder
Zwischenprüfung 215,30 € 333,24 €
Abschlussprüfung 407,15 € 632,34 €

Sonstiges

Gebühren für Mitglieder
für Nichtmitglieder
Schmuckbrief 25,00 € 25,00 €

Rücktritt/Nichterscheinen

  1. Tritt der Prüfling vor Beginn der Prüfung zurück, so werden für angefallenen  Aufwand 30 % der Prüfungsgebühr erhoben.
  2. Erscheint der Prüfling nicht zum Prüfungstermin oder tritt er nach Beginn der Prüfung zurück, jeweils aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, so werden 40 % der Prüfungsgebühr erhoben.
  3. Erscheint der Prüfling nicht zum Prüfungstermin oder tritt er nach Beginn der Prüfung  zurück, jeweils aus Gründen, die er zu vertreten hat, so ist die Prüfungsgebühr voll zu entrichten.