Zur Ausbildung in einem handwerklichen Beruf gehören die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen (ÜLU) für den Auszubildenden. Seit 1968 führt die Kfz-Innung diese im Haus des Kfz-Gewerbes und seit 2004 auch in der dazugehörigen Fachschule in Bernau durch. Die ÜLU Schulungen sind kostenpflichtig und laufen über 2 - 4 Arbeitswochen pro Lehrjahr. Die ÜLU-Grundstufenkurse werden vom Land Berlin und die Fachstufenkursen vom Bund und Land Berlin gefördert.
1. Lehrjahr
- G-K1/15 - Reparaturtechnik 1 - Kfz-Elektrik (1 Arbeitswoche)
- G-K2/15 - Reparaturtechnik 2 - Kfz-Mechatronik (1 Arbeitswoche)
- G-K3/15 - Reparaturtechnik 3 - Service u. Wartung (1 Arbeitswoche)
- G-K4/15 - Reparaturtechnik 4 - Kfz-Instandsetzung (1 Arbeitswoche)
Diese Lehrgänge müssen im 1. Lehrjahr bis zum 31.08. abgeschlossen sein.
2. Lehrjahr
- K1/15 - Diagnosetechnik 1 – Elektrische Fahrzeugsysteme (1 Arbeitswoche)
- K3/15 - Diagnosetechnik 3 – Fahrwerk/Bremse (1 Arbeitswoche)
- K4/15 - Diagnosetechnik 4 - Hochvolttechnik (1 Arbeitswoche)
3. Lehrjahr
- K2/15 Diagnosetechnik 2 – Motormanagement (1 Arbeitswoche)
- K5/15 - Diagnosetechnik 5 – Kfz- Datenübertragung (1 Arbeitswoche)
- K6/15 - Diagnosetechnik 6 - Verknüpfte Fahrzeugsysteme (1 Arbeitswoche)
Lehrgänge nur für die Fachrichtung Karosserietechnik (dafür entfällt K2, K5 und K6)
- K7/15 Karosserietechnik 1 –Verbindungstechniken (1 Arbeitswoche)
- K8/15 Karosserietechnik 2 – Teilersatz (1 Arbeitswoche)
- K9/15 Karosserietechnik 3 – Oberflächentechnik (1 Arbeitswoche)
Seit dem 01.05.2024 gilt in Berlin der Mindestlohn in Höhe von 13,69 Euro je Stunde (§ 9 Abs. 1 Mindestlohngesetz für das Land Berlin (LMiLoG Bin)* und liegt damit über dem Bundesmindestlohn. Gemäß § 7 LMiLoG Bin gewährt das Land Berlin Zuwendungen nach der Landeshaushaltsordnung nur, wenn die Empfänger*innen sich verpflichten, ihren Arbeitnehmern*innen (ohne Auszubildende, Umschüler*innen nach dem Berufsbildungsgesetz)** mindestens den Landesmindestlohn nach § 9 LMiLoG Bin zu zahlen. Die genannte Verpflichtung ist einzuhalten. Anderenfalls kann es zur Folge haben, dass eine Förderung abgelehnt oder eine gewährte Förderung zurückgenommen wird. Auf Verlangen sind der Bewilligungsstelle anonymisierte Lohnnachweise vorzulegen. Wir bitten um eine umgehende Rückmeldung an uns, sofern Sie die Vorgaben des Landesmindestlohngesetzes nicht einhalten.
* Mindestlohngesetz für das Land Berlin (Landesmindestlohngesetz - LMiloG Bin) vom 18. Dezember 2013 (GVBI. S. 922) zuletzt geändert durch Art. 8 G zur Änd. des Bürger- und PolizeibeauftragtenG und weiteren Gesetze vom 9. Februar 2023 (GVBI. S. 30)
** Hier sind alle Ihre sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, auch die Ungeförderten, inbegriffen. Arbeitnehmer*in im Sinne des LMiloG Bin ist, wer sich durch einen privatrechtliehen Vertrag verpflichtet hat, in sozialversicherungspflichtiger Form oder als geringfügig Beschäftigte*r gegen Entgelt Dienste zu leisten, die in unselbstständiger Arbeit im Inland zu erbringen sind (§ 3 Abs. 1 LMiloG Bin). Als Arbeitnehmer*innen gelten nicht Auszubildende, Umschüler*innen nach dem Berufsbildungsgesetz, Personen, die in Verfolgung ihres Ausbildungszieles eine praktische Tätigkeit nachweisen müssen, sowie Personen in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis nach § 221 Absatz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (§ 3 Abs. 2 LMiloG Bin)
Sollten Sie betriebsbedingt oder durch Krankheit nicht am Lehrgang teilnehmen können, benötigen wir eine Entschuldigung, z. B. ein ärztliches Attest. Diese Entschuldigung muss frühestmöglich, aber spätestens zum Lehrgangsbeginn der Fachschule für Kfz-Technik in Kopie, per Fax oder per E-Mail vorliegen.
Eine Rechnungsstellung wird somit vermieden.
Entschuldigungen, die nach Lehrgangsende bzw. -abschluss in der Fachschule für Kfz-Technik eingereicht werden, werden nicht mehr berücksichtigt.
Generell bitten wir Sie jedoch um Verständnis, dass Terminverschiebungen nur in wichtigen Fällen vorgenommen werden. Sollte eine Absage erfolgen, benachrichtigen Sie uns bitte schnellstmöglich telefonisch oder per E-Mail, damit wir den Lehrgang ggf. noch mit einem anderen Teilnehmer besetzen können. Der Lehrgang wird dann storniert und Sie können mit einer kurzfristigen Nachladung rechnen.
Hinweise zur Führung der Berichtshefte der Auszubildenden
Gebührenverordnung