Krankmeldung

Wenn Sie mal krank sind und deshalb nicht zur Arbeit kommen können, müssen Sie Ihre Firma noch am gleichen Tag darüber Informieren. Außerdem brauchen Sie eine ärztliche Bescheinigung über Ihre Arbeitsunfähigkeit, die sofort beim Arbeitgeber abgegeben werden muss.

Abmahnung

Mit einer Abmahnung zeigt Ihnen Ihr Arbeitgeber die gelbe Karte. Unter Umständen droht er mit Kündigung, falls Sie noch mal gegen die Spielregeln verstoßen. Eine Abmahnung in Ihrer Personalakte kann Ihre Übernahme nach der Ausbildung gefährden.

Kündigung des Ausbildungsverhältnisses

Für eine Kündigung gibt es Spielregeln: Während der Probezeit können Sie von heute auf morgen kündigen, und Sie müssen auch keinen Grund für Ihre Kündigung angeben. Dasselbe gilt auch für Ihren Ausbildungsbetrieb.

Nach der Probezeit können Sie, aber auch Ihr Betrieb, das Ausbildungsverhältnis nur aus einem wichtigen Grund, ohne Einhaltung der Kündigungsfrist, kündigen.

Als Auszubildender können Sie auch mit einer Frist von 4 Wochen kündigen, wenn Sie die Berufsausbildung aufgeben oder Sie sich in einem anderen Beruf ausbilden lassen wollen.

Auch als Auszubildender können Sie Ihrem Betrieb einen Aufhebungsvertrag anbieten.

Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen.

In manchen Fällen entsteht Anspruch auf Schadensersatz - allerdings nicht, wenn Sie Ihre Ausbildung aufgeben oder wechseln möchten.

In all diesen Fällen erhalten Sie Hilfe und Unterstützung durch Ihren Ausbildungsberater bei der Handwerkskammer.

Frau Albrecht
Ausbildungsberater der Handwerkskammer
Frau Albrecht