Der Landesverband des Kfz-Gewerbes Berlin-Brandenburg e.V. informiert:

Sehr geehrte Damen und Herren,

1. Preisliste für Kraftstoffe seit dem 01.07.2021

Mit Wirkung zum 01.07.2021 wurden auf Grundlage der Pkw-EnVKV die Preise für Kraftstoffe und andere Energieträger durch das Bundeswirtschaftsministerium aktualisiert und im Bundesanzeiger veröffentlicht (Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 Nr. 1 / A Abschnitt I Nr. 8 Pkw-EnVKV).

Neue Kraftfahrzeuge, die bis einschließlich 30.06.2021 ausgezeichnet wurden (zu erkennen am Ausstellungsdatum des Labels), können bis zum 30.09.2021 das „alte“ Label mit den „alten“ Kraftstoffpreisen behalten; erst ab dem 01.10.2021 müssen diese Fahrzeuge mit einem neuen Label versehen werden, welches die dann aktuellen Kraftstoffpreise ausweisen muss.

Neue Kraftfahrzeuge, die ab dem 01.07.2021 ausgezeichnet werden, müssen bereits die neuen Kraftstoffpreise enthalten. Als Anlage 1 ist die Bekanntmachung des Bundeswirtschaftsministeriums zur Kenntnisnahme beigefügt.

Zur Erinnerung: Die Preise für Kraftstoff und anderer Energieträger werden benötigt, um die erforderlichen Energieträgerkosten bei einer Laufleistung von 20.000 Kilometern zu berechnen. Die konkreten Kosten des Kraftstoffs, die aus der Bekanntmachung zu entnehmen sind sowie die daraus errechneten Kraftstoffkosten sind im untersten Feld des Pkw-Labels, welches sich unmittelbar am oder im Fahrzeug zu befinden hat, einzutragen.

2. Neue zusätzliche Energieeffizienzklassen A++ und A+++

Zusätzlich hat das Bundeswirtschaftsministerium in diesem Jahr ebenfalls am 30.06.2021 eine Erweiterung der Energieeffizienzklassen im Bundesanzeiger veröffentlicht. Gem. § 3 a Absatz 3 Pkw-EnVKV werden bessere Klassen (hier A++ und A+++) eingeführt, wenn 5 % der zugelassenen Fahrzeuge in einem Kalenderjahr deren Anforderungen erfüllen. Dies war im Jahre 2020 der Fall (siehe hierzu Anlage 2).

Dies wiederum führt dazu, dass alle Label spätestens drei Monate nach Inkrafttreten, also ab dem 01.10.2021, auch mit den neuen Effizienzklassen ausgezeichnet sein müssen. Automobilhändler sollten insofern zeitnah Kontakt mit Ihrem Softwareanbieter im Hinblick auf eine sichere und zeitgerechte Umsetzung aufnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Viviane v. Aretin
Geschäftsführerin