Der Landesverband informiert
Im Zusammenhang mit dem Brexit scheint nach derzeitigem Stand wohl kein Austrittsabkommen zustande zu kommen. Grundsätzlich sind im Kfz-Gewerbe Handelsgeschäfte mit Unternehmen aus Großbritannien (GB) aufgrund der Linkslenkereigenschaft eher seltener anzutreffen – zumindest im Kfz- Handelsbereich. Werden im Einzelfall doch Geschäfte mit Unternehmen aus dem vereinigten Königreich getätigt, muss umsatzsteuerlich beachtet werden, dass GB nach dem 31.12.2020 Drittland ist.
Das BMF hat deshalb das als Anlage beiliegende Schreiben veröffentlicht, welches genau erläutert, wie Handelsgeschäfte mit GB umsatzsteuerlich abzuwickeln sind.