Der Landesverband informiert:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Verkehrsblatt-Verlautbarung Nr. 149/2021 vom 07.07.2021 wird ab dem 01.07.2022 die Neufassung der "Richtlinie für die Anwendung, Beschaffenheit und Prüfung von Bremsprüfständen (Bremsprüfstandsrichtlinie)" durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bekannt gegeben. Gleichzeitig tritt die über die Verkehrsblatt-Verlautbarung Nr. 9/2011 vom 12.04.2011 (Verkehrsblatt 2011 - Seite 354) veröffentlichte Richtlinie für die Anwendung, Beschaffenheit und Prüfung von Bremsprüfständen (Bremsprüfstandsrichtlinie) zum 30.06.2022 außer Kraft. Über die neu gefasste "Bremsprüfstandsrichtlinie" werden ab dem 01.07.2022 die Anforderungen für die Baumusterfreigabe und die wiederkehrenden Überprüfungen von Bremsprüfständen (Platten- beziehungsweise Rollenprüfstände mit gegebenenfalls zusätzlichen Einrichtungen zur Messwerter-fassung von Drücken (z. B. Druckmessdosen, Druckaufnehmer bzw. -transmitter, Drucksensoren usw.) sowie die Übermittlung der Baumusterfreigaben an die vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) geführte Datenbank neu geregelt.
Die in diesem Zusammenhang für anerkannte SP-Werkstätten und/oder Kfz-Werkstätten, die als Prüfstützpunkt (PSP) genutzt werden, wichtigste Bestimmung ist, dass die aktuell eingesetzten "baumustergeprüften" Bremsprüfstände (BPS) noch bis zum 31.12.2034 im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) beziehungsweise der Sicherheitsprüfung (SP) bei der Bremswirkungsprüfung an Fahrzeugen weiter verwendet werden können, sofern sie bei der wiederkehrenden Kalibrierung als "i.O." mit einer Konformitätsaussage anhand des Kalibrierscheins eines akkreditierten Kalibrierlabors bewertet werden und zusätzlich eine "DAkkS-Kalibriermarke" am Bremsprüfstand angebracht ist.
Die ZDK-Kommentierung zu der Verkehrsblatt-Verlautbarung Nr. 149 vom 07.07.2021 erhalten Sie anliegend.
Die Verkehrsblatt-Verlautbarung können wir diesem Schreiben nicht beifügen, da die Verbreitung von Verkehrsblatt-Inhalten oder -Dokumentationen - auch nur auszugsweise - in gedruckter oder digitaler Form rechtswidrig ist und rechtlich verfolgt wird.
Die Veröffentlichung der Verkehrsblatt-Verlautbarung nebst ZDK-Kommentierung wird im Verbandsorgan "kfz-betrieb" und in "TEMI Plus" (www.temiplus.de) zeitnah erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Viviane v. Aretin
Geschäftsführerin