Der Landesverband informiert
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit 1. Januar 2022 gelten die neuen Regelungen für die Mängelhaftung. Erwartungsgemäß hat der neue Rechtsrahmen, insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung in der Praxis, beim Handel viele Fragen aufgeworfen. Diese Fragen wurden beim ZDK gesammelt und im Rahmen eines Fragen- und Antwortenkatalogs (FAQ) nach bestem Wissen und derzeitigem Kenntnisstand beantwortet.
Einige der Fragen beziehen sich auch auf die Anwendung der vom ZDK erstellten Formulare. In den FAQ wurden daher auch Beispiele und (unverbindliche) Formulierungsvorschläge aufgenommen.
Für ein besseres Verständnis des neuen Rechtsrahmens möchten wir außerdem nochmals auf die im Oktober 2021 veröffentlichte ZDK-Broschüre „Sachmangelhaftung nach der Schuldrechtsreform 2.0“ hinweisen, in der die neuen Regelungen detailliert dargestellt worden sind.