Der notwendige Inhalt des Verbandkastens in Fahrzeugen bestimmt sich nach dem Normblatt DIN 13164. Diese wird in unregelmäßigen Zeitabständen aktualisiert, zuletzt im Februar 2022 mit der DIN 13164:2022. Im Gegensatz zu der Vorgängerversion wurden zwei medizinische Masken aufgenommen, dafür ist ein Dreieckstuch entfallen.  

Mit der Verkehrsblattverlautbarung Nr. 56, Heft 9-2023 wurde klargestellt, dass auch Erste-Hilfe-Material nach DIN 13164:1998 und DIN 13164:2014 die Anforderungen an die Vorschriftsmäßigkeit nach §35h StVZO erfüllt.  


Das bedeutet:  

  • Verbandskästen nach älteren Normen können weiterverwendet werden und müssen nicht ausgetauscht werden.  
  • Die Ergänzung mit zwei medizinischen Masken ist nicht notwendig.  
  • Sofern Erste-Hilfe-Material mit einem Ablaufdatum versehen ist, müssen diese Artikel zum Erhalt der Vorschriftsmäßigkeit ausgetauscht werden.