Aktuelle Information:
Seit dem 1.4.2024 können diebstahl- und sicherheitsrelevante Informationen über die Fahrzeughersteller-Diagnose nur noch von unabhängigen Wirtschaftsakteuren und deren Mitarbeitenden eingesehen werden, die eine Zulassung und Autorisierung durch eine akkreditierte Stelle erhalten haben. Hierfür gibt es ein eigenes Antragsportal, auf dem sich die Betriebe anmelden müssen.
Da es zu diesem System immer wieder Fragen gibt, werden hierzu auch Webinare angeboten.
Folgende Themen werden darin behandelt:
- Serma kurz erläutert
- Wie funktioniert die Antragsstellung
- Wie erhält man ein elektronisches Zertifikat
- Ihre Fragen
Zielgruppe sind Betriebe, die aufgrund von Reparatur- und Wartungsarbeiten an diebstahlrelevanten Bauteilen in Fahrzeugen künftig als unabhängige Marktteilnehmer (freie und marktfremde Werkstätten) einem Fahrzeughersteller gegenüber die entsprechende Autorisierung nachweisen müssen.
Weitere Informationen zur SERMA Zulassung finden Sie auf der Webseite www.serma.eu.